Zu Beginn vereinbaren wir einen ersten gemeinsamen Termin – den sogenannten Kennenlerntermin. Dazu kannst du mich anrufen (+43 660 3960611) oder über mein Kontaktformular kontaktieren.
Sollte ich nicht erreichbar sein, melde ich mich schnellstmöglich zurück!
Beim Kennenlerntermin kannst du für dich spüren ob die Chemie zwischen uns stimmig ist. Wir sprechen über dein Anliegen und warum du da bist. Auch auf Fragen zur Behandlung, zu meinen Methoden und den weiteren Ablauf gehen wir selbstverständlich ein.
Verschwiegenheit
Ich biete einen geschützten und vertrauensvollen Raum für dein Anliegen: Themen und Inhalte der psychologischen Beratung und Therapie unterliegen der Verschwiegenheit. Auch das PsychologInnengesetz schützt die Beziehung zwischen KlientIn und PsychologIn, indem die Verschwiegenheitspflicht gesetzlich verankert ist.
Klinisch-psychologische Therapie kann als reine Privatleistung oder bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose mittels Teilrückerstattung durch deine Krankenkasse erfolgen. Solltest du eine Krankenzusatzversicherung haben, kann dort zusätzlich um Kostenrückerstattung angesucht werden.
Kassenzuschüsse pro Einzelsitzung
ÖGK (ehemals GKK)
19,30 € für 30 Minuten / 33,70 € für 60 Minuten
SVS
26,26 € ab 25 Minuten / 45,00 € ab 50 Minuten
BVAEB
27,10 € ab 25 Minuten / 46,60 € ab 50 Minuten
Eine Teilrückerstattung kann NUR durch KlientInnen beantragt werden. Solltest du keine Teilrückerstattung wünschen, wird meinerseits keine Information an die Krankenkasse weitergegeben.
Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Nimm hierzu bitte direkten Kontakt mit deiner Krankenkasse auf.
Die Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen und Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bei Interesse an einem Kostenzuschuss informiere dich bitte bei deiner Krankenkasse.
Üblicherweise sind folgende Schritte notwendig:
Voraussetzung ist, dass eine psychische Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Spätestens vor unserer zweiten Sitzung muss eine ärztliche Untersuchung durch deinen behandelnden Hausarzt oder Facharzt für Psychiatrie durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen.
Download ärztliche Bestätigung
Eine Honorarnote mit folgenden Informationen muss vorliegen
Die ärztliche Bestätigung und Honorarnote(n) können bei der Sozialversicherung eingereicht werden. Das kann postalisch oder online über die jeweilige Website erledigt werden.